Zum 1. Januar 2027 tritt das Altersvorsorge-Depot an die Stelle der Riester-Rente. Wir zeigen Ihnen, was das Produkt leistet, wo seine Grenzen liegen und ob sich ein Wechsel in Ihrem Fall überhaupt rechnet.
Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt der Staat 50 Prozent dazu, auf die nächsten 1.440 Euro noch 25 Prozent.
Für jedes kindergeldberechtigte Kind, unabhängig vom Geburtsjahr.
Einmalig beim Abschluss vor dem 25. Geburtstag, zusätzlich zur Grundzulage.
Vereinfachte Berechnung nach dem Altersvorsorgereformgesetz, ersetzt keine persönliche Beratung.
Die Reform räumt mit einigen der bekanntesten Schwachstellen von Riester auf. Die wichtigsten Unterschiede nebeneinander.
| Merkmal | Riester-Rente (bisher) | Altersvorsorge-Depot (ab 2027) |
|---|---|---|
| Anlageform | Beitragsgarantie vorgeschrieben, dadurch geringe Renditechancen | ETF oder Fonds ohne Garantiezwang – die volle Marktrendite ist möglich |
| Förderlogik | Komplexe Berechnung des Mindesteigenbeitrags, Zulagen werden anteilig gekürzt | Direkt an den Beitrag gekoppelt: 50 % auf die ersten 360 €/Jahr, danach 25 % bis 1.800 €/Jahr |
| Grundzulage | Maximal 175 € im Jahr | Bis zu 540 € im Jahr |
| Kinderzulage | 300 € bzw. 185 €, gestaffelt nach Geburtsjahr des Kindes | Einheitlich bis zu 300 € je Kind, unabhängig vom Geburtsjahr |
| Wer gefördert wird | Im Wesentlichen pflichtversicherte Arbeitnehmer und Beamte | Zusätzlich Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke |
| Berufseinsteiger | 200 € Einmalbonus unter 25 | 200 € Einmalbonus unter 25 – bleibt bestehen |
| Abschlusskosten | Geballt zu Vertragsbeginn (Zillmerung über die ersten Jahre) | Über die gesamte Laufzeit verteilt, dadurch ist ein Anbieterwechsel weniger schmerzhaft |
| Auszahlung | Lebenslange Leibrente verpflichtend, höchstens 30 % als Einmalkapital | Wahl zwischen Auszahlplan (mindestens bis 85) und Leibrente, ebenfalls 30 % Einmalkapital |
Der Förderhebel wirkt nicht bei allen gleich stark. Diese Gruppen profitieren überdurchschnittlich.
Der einmalige Bonus von 200 Euro ist der eine Teil. Der wichtigere: Bei 40 Jahren Anlagehorizont arbeitet der Zinseszins besonders lange für Sie.
Bis zu 300 Euro je kindergeldberechtigtem Kind und Jahr. Bei zwei Kindern sind das allein 600 Euro Kinderzulage – zuzüglich der Grundzulage auf Ihren Eigenbeitrag.
Auf die ersten 360 Euro im Jahr gibt es 50 Prozent Förderung. Wer nur den Sockelbeitrag nutzt, erreicht damit eine Förderquote, die keine andere Anlageform bietet.
Erstmals unmittelbar förderberechtigt. Wer keine Ansprüche in der gesetzlichen Rente aufbaut, bekommt hier einen geförderten Baustein neben der Rürup-Rente.
Ein klassischer Riester-Vertrag lässt sich vergleichsweise günstig übertragen. In vielen – nicht in allen – Fällen rechnet sich der Schritt in die neue Förderlogik.
Neben der Zulage greift der Sonderausgabenabzug. Liegt Ihr Grenzsteuersatz hoch genug, ist die Steuerersparnis der stärkere Hebel – das Finanzamt prüft automatisch, was für Sie günstiger ist.
Zum Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag und zu den Grenzen des Altersvorsorge-Depots – die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten – jeder Vertrag muss einzeln gerechnet werden. Ab 2027 haben Sie drei Möglichkeiten: den Vertrag unverändert weiterlaufen lassen, die Förderung umstellen lassen oder das Guthaben in ein neues AVD übertragen. Die folgenden Fragen erklären die drei Wege im Detail.
Ihr Vertrag läuft nach bisherigem Recht weiter und wird auch weiterhin bezuschusst. Wichtig: Wer den alten Vertrag behält, kann nicht zusätzlich ein gefördertes AVD abschließen – die staatliche Förderung gibt es entweder im alten oder im neuen Produkt. Sinnvoll ist das vor allem bei niedrigen Eigenbeiträgen mit hoher Kinderzulage und gut laufenden Beständen.
In vielen Fällen ja: Der bestehende Vertrag bleibt, künftige Beiträge werden aber nach der neuen AVD-Systematik gefördert. Voraussetzung ist, dass Ihr Anbieter den Tarif technisch umstellt – das wird nicht jeder Anbieter tun. Sinnvoll ist das bei Verträgen mit hohem Garantiezins oder kurzer Restlaufzeit, bei denen sich ein kompletter Übertrag nicht mehr rechnet.
Das angesparte Guthaben wandert dann komplett in einen neuen AVD-Vertrag. Zulagen und Steuervorteile aus der Vergangenheit bleiben vollständig erhalten, eine Förderrückzahlung fällt nicht an. Statt der bisherigen 100-Prozent-Garantie arbeitet Ihr Kapital ab dann am Markt. Sinnvoll ist das vor allem bei klassischen Riester-Verträgen mit hohen Kosten und schwacher Renditeerwartung.
Frühestens ab 65. Vorher kommen Sie nicht an Ihr Geld, außer durch Kündigung – und die löst die Rückzahlung der gesamten Förderung aus. Als Notgroschen taugt das AVD deshalb nicht.
Ja, die Auszahlungen werden nachgelagert mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert. Diese Abgaben sollten Sie in jede realistische Ruhestandsplanung einrechnen.
Nein, nur bis zu 30 Prozent als Einmalbetrag. Der Rest läuft zwingend als Auszahlplan oder Leibrente. Für eine schwere Erkrankung, eine größere Sanierung oder eine Pflegesituation sind 30 Prozent in vielen Fällen schlicht zu wenig.
Nein. Läuft die Auszahlphase erst einmal, kommen Sie an das Restkapital nicht mehr heran. Ein einmaliger Mehrbedarf lässt sich daraus nicht bedienen.
Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder können das Guthaben förderunschädlich übernehmen. Bei allen anderen Erben wird die Förderung zurückgefordert – für unverheiratete Partner ein echtes Thema, das man kennen sollte.
Nein, der Förderhebel sinkt mit steigendem Beitrag schnell: Nur die ersten 360 Euro im Jahr werden mit 50 Prozent gefördert, alles darüber mit 25 Prozent. Ab 1.800 Euro Jahresbeitrag gibt es keine zusätzliche Zulage mehr.
Nein, ein AVD lässt sich nicht als Tilgungsersatz verpfänden. Wer das braucht, ist mit einer privaten Rentenversicherung der dritten Schicht besser aufgestellt.
Innerhalb der EU und des EWR ist das unproblematisch. Bei einem Wohnsitz außerhalb gilt es ab Beginn der Auszahlphase als schädliche Verwendung – Zulagen und Steuervorteile müssen dann zurückgezahlt werden.
Sie sind unsicher, ob ein Wechsel sinnvoll ist? Oder Sie wollen wissen, wie das AVD in Ihr bestehendes Vorsorgekonzept passt? Schreiben Sie uns kurz oder rufen Sie an. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation.
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